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SWK 10, 1. April 2000, Seite R 27

Liebhabereibeurteilung

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind bei Beantwortung der Frage, ob eine Betätigung als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei zu beurteilen ist, die objektiven Ertragsaussichten der Betätigung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes unter Außerachtlassung unvorhersehbarer widriger Umstände zu prüfen. – (§ 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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