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Vorsteuerabzug: Voraussetzung
• Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es zu den durch § 12 Abs. 1 UStG 1994 normierten Voraussetzungen für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gehört, dass eine Rechnung vorliegt, in der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind; dabei normiert das Gesetz die entsprechende Bezeichnung der Ware in der Rechnung, um die Erhebung der Umsatzsteuer und die Überprüfung des Vorsteuerabzuges durch die Abgabenbehörde sicherzustellen. – (§ 12 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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