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Pensionszusage der Kapitalgesellschaft an beteiligte Arbeitnehmer ohne Anrechnung der Sozialversicherung
Eine Klarstellung zu Aussagen des VwGH und des BMF
Mit Erkenntnis vom , 94/15/0185 hatte der VwGH folgenden Fall zu beurteilen: Ein Geschäftsführer erhielt von seiner Kapitalgesellschaft eine Pensionszusage, in der vereinbart war, dass ihm 50% des zuletzt ausbezahlten Geschäftsführerbezuges als Pension gewährt werden. Die zugesagte Pension erhöht sich um 3% p. a. auf höchstens 80%. Eine Anrechnung der gesetzlichen Pension wurde ausdrücklich nicht vereinbart. Seitens der Betriebsprüfung wurde die steuerliche Rückstellungsbildung nicht anerkannt, weil aus Rechtsprechung und Literatur zu entnehmen sei, dass die Nichtanrechnung der gesetzlichen Pension auf die zugesagte Pension im Wirtschaftsleben bei gesellschaftsfremden Geschäftsführern unüblich sei. Der Beschwerdeführer versuchte offensichtlich im Zuge des abgabenbehördlichen Verfahrens mit Hilfe von Berechnungen darzulegen, dass es aufgrund der Pensionszusage zu keiner Überversorgung in der Pensionsphase kommen werde, das heißt, dass der zu erwartende gesetzliche Pensionsbezug und der zu erwartende betriebliche Pensionsbezug aller Voraussicht nach nicht größer sein würden als der letzte Aktivbezug.
Dem Beschwerdeführer ist es im Zuge des Verfahrens nicht gelungen, die Behauptung der...