Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 2000, Seite R 51
Haftung: Voraussetzung
•Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung, Haftungsvoraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der Abgabe; aus der Konkurseröffnung ergibt sich noch nicht zwingend die gänzliche Uneinbringlichkeit. – (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()