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SWK 15, 20. Mai 2000, Seite R 51

Haftung für Abgaben

Zur Vermeidung eines für die Heranziehung zur Haftung relevanten Verschuldens müssen die anfallenden Abgabenverbindlichkeiten zumindest anteilig entrichtet werden und die Löhne dürfen nur in einem entsprechend geringeren Ausmaß ausgezahlt werden. – (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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