Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 2000, Seite R 51
Wiederaufnahme: Zurückweisung
•Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass ein Wiederaufnahmeantrag, der keine Ausführungen enthält, aus welchen sich seine Rechtzeitigkeit erkennen lässt, zurückzuweisen ist. – (§ 303 BAO), (Abweisung)
()