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Ausländische Besteuerungsnachweise
(SWK) – MR Dr. Helmut Loukota hat kürzlich in der SWI die Auffassung vertreten, dass den Steuerpflichtigen umfangreiche Mitwirkungspflichten treffen, wenn er in den Genuss einer DBA-rechtlichen Befreiung kommen will. Er kann in zahlreichen Situationen gehalten sein, nachzuweisen, dass im Ausland tatsächlich besteuert wird. In der Mai-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International" (SWI) tritt Univ.-Prof. Dr. Michael Lang dieser These entgegen: Zum einen ist die Besteuerung im Ausland – abgesehen von Subject-to-tax-Klauseln – keine Voraussetzung für die Anwendung einer DBA-rechtlichen Befreiung. Zum anderen trifft auch in Situationen, in denen die Besteuerung im Ausland Voraussetzung für eine Befreiung wäre, keineswegs zwingend den Steuerpflichtigen die Verpflichtung zum Nachweis dieser Besteuerung, vielmehr hat die Behörde von Amts wegen zu ermitteln. Eine erhöhte Mitwirkungspflicht kommt bei Auslandssachverhalten nur dann zum Tragen, wenn die Behörde von sich aus keine Möglichkeiten hat, von Amts wegen zu ermitteln. In den Fällen der Doppelbesteuerungsabkommen besteht diese Möglichkeit aber regelmäßig aufgrund der Vorschriften über d...