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Vermietung und Verpachtung
•Werden i. Z. m. den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Sanierungsaufwendungen im Hinblick darauf getätigt, später dort einen Familienwohnsitz zu begründen, stellen diese Aufwendungen nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung dar. – (§ 20 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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