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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite R 103

Gesellschaftsteuerpflicht

Freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft unterliegen der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen; zur Steuerpflicht führt dabei jede Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird. – (§ 2 Z 3 lit. b KVG i. d. F. vor BGBl. Nr. 629/1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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