Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsteuerpflicht
•Freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft unterliegen der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen; zur Steuerpflicht führt dabei jede Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird. – (§ 2 Z 3 lit. b KVG i. d. F. vor BGBl. Nr. 629/1994), (Abweisung)
()