Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ErbSt: einheitliches Rechtsgeschäft
•Werden jemandem mehrere Vermögensgegenstände zugewendet (im Beschwerdefall zwei Hälfteanteile an einer Liegenschaft), so bildet dieser Vorgang i. S. d. Erbschaftssteuergesetzes dann eine Einheit, wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist. – (§ 3 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()