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Kapitalverkehrsteuer: Kommanditanteilserwerb
•Im Erkenntnis vom , Zlen. 88/15/0104, 0105, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei einem bloßen Wechsel bereits begründeter Gesellschaftsrechte von einer Person zu einer anderen die Funktion des § 6 Abs. 1 Z 4 KVG nicht Platz greift, weil ein solcher Vorgang im Steuertatbestand des § 2 KVG nicht erfasst ist. Wechselt hingegen eine GmbH, die neben einer anderen GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer KG war, in die Stellung eines Kommanditisten dieser KG, so liegt ein steuerpflichtiger Ersterwerb ihres Kommanditanteiles vor. Nichts anderes kann aber für den vorliegenden Fall gelten, wenn umgekehrt ein Kommanditist einen erst neu geschaffenen Anteil an der Komplementär-GmbH erwirbt. – (§ 2 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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