zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite R 102

Abgabennachsicht: Widerruf

Für einen Widerruf einer Abgabennachsicht nach § 294 Abs. 1 lit. b BAO sind nicht – wie bei einem Widerruf nach § 294 Abs. 2 BAO – „wissentlich unwahre Angaben" erforderlich; es genügt vielmehr, dass die für die Gewährung der Nachsicht erforderlichen „Verhältnisse auf Grund unrichtiger und irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden" sind. – (§ 294 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...