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Werbungskosten Kriminalbeamter
• Ausgaben eines Kriminalbeamten für Vertrauensleute können beruflich veranlasst sein und unterliegen nicht den steuerlichen Beschränkungen gemäß § 20 EStG 1988. – (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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