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Übergangsgewinne: Besteuerung
• I. Z. m. der Besteuerung von Übergangsgewinnen kommt es nicht darauf an, dass es im Übergangszeitpunkt zu einer Zusammenballung von Forderungen aus mehreren Jahren gekommen sein muss. – (§ 37 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 400/1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)