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Abschaffung der Börsenumsatzsteuer
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom betreffend Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom , BGBl. II Nr. 79/2000 über die Verschiebung des Inkrafttretens der Spekulationsertragsteuer, über das Außerkrafttreten der Börsenumsatzsteuer und über das Investmentfondsgesetz
§ 2 der Verordnung lautet:
„§ 2. Mit Ablauf des treten Teil III (Börsenumsatzsteuer) des Kapitalverkehrsteuergesetzes sowie die Durchführungsbestimmungen zum Kapitalverkehrsteuergesetz vom , RMBl. S 839, außer Kraft. Diese Vorschriften sind letztmalig auf Anschaffungsgeschäfte anzuwenden, bei denen die Steuerschuld vor dem entsteht." (BGBl. II Nr. 324/2000)