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SWK 8, 10. März 2000, Seite R 23

Verfahren: Wiederaufnahme

Liegt bei Erlassung eines Bescheides eine entschiedene „Sache" vor, ist die Erlassung eines sich auf dieselben Wiederaufnahmegründe stützenden Bescheides unzulässig. – (§ 303 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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