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Kapitalerhaltung und Verbot der Einlagenrückgewähr im Spaltungsgesetz
Grundsätzliche Zulässigkeit der Spaltung up-stream und ihre Grenzen
Im Zuge eines konkreten Falles stellte sich die Frage, ob bei der Spaltung up-stream die allgemeinen Kapitalerhaltungsvorschriften zur Anwendung kommen oder ob sie durch den im SpaltG vorgesehenen Gläubigerschutz verdrängt worden sind. Da schon die Judikatur des OGH zur „Down-Stream-Fusion" und zum „Ausmaß der Kommanditeinlage" bei der Umwandlung für Überraschung sorgte, sollen nun die grundsätzliche Zulässigkeit der Spaltung up-stream und ihre Grenzen besprochen werden.
Die Spaltung ist ein Vorgang, wonach Teile des Vermögens der spaltenden (übertragenden) Gesellschaft auf andere (übernehmende) Gesellschaften übertragen werden und die Gesellschafter der spaltenden Gesellschaft dafür Anteile an den übernehmenden Gesellschaften erhalten. Die abgespaltenen und übertragenen Vermögensanteile vermindern endgültig das Vermögen der spaltenden Gesellschaft.
Es gehört gerade zum Wesen der Spaltung, dass Vermögen von einer Gesellschaft zu einer anderen abwandert. Das SpaltG erlaubt es also, eine Vermögensübertragung vorzunehmen, ohne dass die Gegenleistung der übertragenden Gesellschaft zukommt. Dies kann also für sich gesehen – obwohl eine Benachteiligung der Gesellschaft zugunsten ihrer Gesellschafter v...