Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen
• Bildungsdienstleistungen durch Bildungseinrichtung eines Franchisegebers gegenüber Arbeitnehmern von Franschisepartnern sind BFB-begünstigt
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es seine Rechtsansichten zu § 4 Abs. 4 Z 8 EStG mit Erlass vom , GZ 06 0410/2-IV/6/99, vgl. SWK-Heft 2/2000, Seite S 53, zum Ausdruck gebracht hat.
Gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 lit. b EStG müssen die Aus- oder Fortbildungsdienstleistungen nach der tatsächlichen Geschäftsführung der (Bildungs)Einrichtung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden.
Tz. 3.4 des Erlasses führt dazu aus, dass dieses Kriterium nicht erfüllt ist, wenn die unternehmensinterne Aus- oder Fortbildung lediglich aus dem Unternehmen ausgelagert wird, ohne dass sich der Charakter der (weiterhin bloß) unternehmensinternen Aus- oder Fortbildung ändert. In diesem Sinn steht kein Bildungsfreibetrag (BFB) zu, wenn die unternehmensinterne Aus- und Fortbildung in einen eigenständigen Aus- und Fortbildungsbetrieb (eine eigenständige Aus- und Fortbildungsgesellschaft) in der Weise ausgelagert werden, dass der Aus- und Fortbildungsbetrieb (die Aus- und Fortbildungsgesellschaft) ihre Dienstleistungen...