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SWK 8, 10. März 2000, Seite S 287

Vermittlung abverkaufter Wohnungen

Tätigkeit innerhalb des begünstigten Geschäftskreises gemäß § 7 WGG?

Laut Antrag der gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) gemäß § 6 a Abs. 3 KStG ergibt sich bei den von ihr errichteten und verwalteten Eigentumsobjekten immer wieder die Situation, dass die bisherigen Eigentümer ihre Wohnungen verkaufen möchten. Sie beabsichtigt daher in diesen Fällen, für die bisherigen Besitzer einen neuen Käufer zu suchen und alle damit verbundenen Tätigkeiten inklusive Vertragserrichtung durchzuführen. Diese Tätigkeit falle ihres Erachtens in den umfassenden Begriff der Gebäudeverwaltung des § 7 Abs. 1 WGG und stelle, auch wenn sie in unregelmäßigen Zeiträumen anfalle, einen Teil der durch den Hausverwalter zu verrichtenden Arbeit dar.

Gemäß § 7 Abs. 1 WGG i. d. F. der WRN 1999 (BGBl. I Nr. 147/1999) hat sich die Bauvereinigung nach ihrem Genossenschaftsvertrag (Gesellschaftsvertrag, Satzung) und tatsächlich mit der Errichtung und Verwaltung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m2 mit normaler Ausstattung, von Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen dieser Art und von Heimen sowie mit Sanierungen größeren Umfanges im Inland zu befassen und ihr Eigenkapital vornehmlich für diese Zwecke einzusetzen. Diesfalls wird die Bauvereinigung i...

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