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Kurzparkzonenabgabe Tirol
•Nach dem Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz begründen die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 43 Abs. 2 a StVO und die darauf beruhende Ausgabe einer Parkbewilligung keinen Anspruch auf einen individuellen Parkplatz. - (§ 6 Abs. 1 lit. a Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz), (Abweisung)
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