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SWK 30, 20. Oktober 1999, Seite R 91
Parkometergesetz Wien
•Im Sinne des Wiener Parkometergesetzes muß das zum Nachweis der Schuldlosigkeit erstattete Tatsachenvorbringen des Beschwerdeführers nicht bereits bis ins letzte Detail vollständig sein. - (§ 1 a Abs. 1 Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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