Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Parkometergesetz Wien
•Im Sinne des Wiener Parkometergesetzes muß das zum Nachweis der Schuldlosigkeit erstattete Tatsachenvorbringen des Beschwerdeführers nicht bereits bis ins letzte Detail vollständig sein. - (§ 1 a Abs. 1 Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()