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Börsenumsatzsteuer bei Übernahme von Haftungen
Ungerechtfertigte Erhöhung der Bemessungsgrundlage
Beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH wird häufig neben einem fixierten Abtretungspreis eine Haftungsübernahme vereinbart. Nach der ständigen Rechtssprechung des VwGHgehört die Haftung zum vereinbarten Preis und unterliegt der Börsenumsatzsteuer.Nachfolgend wird anhand von Beispielsfällen aufgezeigt, daß die Rechtsprechung zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Bemessungsgrundlage führt.
I. Grundsätzliches zur Haftung
In vielen Fällen übernimmt für Bankverbindlichkeiten einer GmbH ein Gesellschafter oder Geschäftsführer oder sonst der Gesellschaft Nahestehender der Bank gegenüber eine Haftung für die ordnungsgemäße Bedienung und Rückzahlung der Bankverbindlichkeit.
1. Statischer Aspekt der Haftung
In zeitlicher Hinsicht kann eine Haftung zu einem bestimmten Tag, also statisch, beurteilt werden. Zu einem bestimmten Stichtag kann rechnerisch ermittelt werden, inwieweit die Gesellschaft selbst ihre Verpflichtungen erfüllen kann bzw. nicht.
Überprüft man folgendes vereinfachte Beispiel 1,
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva | Stichtag | Passiva | |
1.000 | Bankverbindlichkeit (der Gesellschafter haftet dafür) Fehlkapital | 2.000 | |
– 1.000 | |||
1.000 | Bilanzsumme | 1.000 |
so tritt klar zutage, daß zu diesem Stichtag eine Haftung von...