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Verwirrung um den steuerlichen Kreditinstitutsbegriff
Finanzverwaltung verfolgt keine einheitliche Linie
Das Steuerrecht verwendet in einer Reihe von Bestimmungen den Begriff des „Kreditinstituts", zum Teil mit Bezug auf das Inland oder Ausland, zum Teil ohne örtliche Spezifizierung. Die Finanzverwaltung knüpft zwar bei der Interpretation der Begriffe oftmals an das BWG an, eine einheitliche Terminologie konnte bisher jedoch nicht gefunden werden.
1. Eine aktuelle Erledigung im Rahmen des Lohnsteuerrechts
Im Rahmen des Lohnsteuerprotokolls, mit dem Zweifelsfragen zur Lohnsteuer beantwortet werden sollen, hat das BMF folgendes festgehalten: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG hat der Arbeitnehmer steuerbegünstigt zugewendete Beteiligungen in Form von Wertpapieren bei einem inländischen Kreditinstitut zu hinterlegen. „Der Begriff inländisches Kreditinstitut ist im Bankwesengesetz (BWG) nicht mehr enthalten. § 2 Z 13 BWG regelt allerdings den Begriff ,Ausländisches Kreditinstitut'. Ausländisches Kreditinstitut ist, wer außerhalb der Mitgliedstaaten nach den Vorschriften des Sitzstaates berechtigt ist, Geschäfte nach § 1 Abs. 2 BWG zu betreiben. Gemäß § 2 Z 5 BWG ist Mitgliedstaat jeder Staat, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Auf Grund des Umkehrschlusses ist daher ein inländisches Kreditinstitut (als nicht ausländisches Kreditinstitut) ein solches mit Sitz in e...