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EuGH: Steuer auf notarielle Urkunden
•Steuer auf notarielle Urkunden, mit denen die Tilgung einer Anleihe bescheinigt wird, ist unzulässig (Art. 11 Kapitalansammlungs-RL)
Urteilstenor des EuGH:
„Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen, daß das Verbot der Besteuerung von Obligationsanleihen für die Steuer auf notarielle Urkunden gilt, mit denen die Tilgung einer Anleihe bescheinigt wird. Eine solche Steuer fällt nicht unter die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie vorgesehene Ausnahme."
( und C-32/97 Fuerzas Eléctricas de Cataluña SA [FECSA] und Autopistas Concesionaria Española SA, Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Tribunal Superior de Justicia de Catalunya)