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Kein AVAB für beschränkt Steuerpflichtige EU-rechtskonform?
Kein AVAB für beschränkt Steuerpflichtige -
EU-rechtskonform?
EuGH-Judikatur nicht ganz eindeutig
VON MAG. CHRISTIAN DOKTOR
Gemäß § 102 Abs. 3 i. V. m. § 33 Abs. 1 und 7 EStG 1988 stehen beschränkt Steuerpflichtigen weder ein Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) noch Kinderzuschläge zu.) Der EuGH hat im Schumacker-Urteil) zur Frage der Berücksichtigung der persönlichen und familiären Verhältnisse und zu einigen anderen Fragen grundsätzliche Feststellungen getroffen.) In diesem Vorabentscheidungsverfahren) befand der EuGH, daß es Grundsätze des Gemeinschaftsrechts verletzt, wenn einem belgischen Staatsbürger, der mehr als 90% seiner Einkünfte in der BRD erzielt und dessen Gattin kein Einkommen hat, aufgrund seiner beschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz Belgien) der „Splittingtarif") und damit die Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse bei der Besteuerung verweigert wird.
Der EuGH ist zwar für den Bereich der direkten Steuern nicht zuständig, doch die Mitgliedstaaten müssen auch hier die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts berücksichtigen.)
Hiernach sind alle Formen der Diskriminierung, auch verdeckte,) untersagt.
Zwar befinden sich Gebietsansässige ...