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IFB bei Gebäudevermietungen im Konzern
IFB bei Gebäudevermietungen im Konzern
Betriebsübergreifende Betrachtung erscheint gerechtfertigt
(BMF) Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Anfragebeantwortung vom , vgl. z. B. RdW 1998/7, S 440, seine Rechtsansicht zu § 10 Abs. 3 EStG i. d. F. BGBl. 253/1997 („Unmittelbar dem Betriebszweck dienen" als Erfordernis für die Geltendmachung eines IFB bei einem Gebäude) zum Ausdruck gebracht. Stellt die Gebäudevermietung einen von mehreren Betriebszwecken eines Betriebes dar, darf danach der Betriebszweck „Gebäudevermietung" gegenüber dem/den anderen Betriebszweck/en nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein, um die für die Inanspruchnahme eines IFB gesetzlich geforderte Voraussetzung, wonach das Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dienen muß, zu erfüllen. Von einer untergeordneten Bedeutung wird dann auszugehen sein, wenn der Umsatz der Gebäudevermietung 20% des Gesamtumsatzes nicht übersteigt. Die zu diesem Tatbestandsmerkmal gemachten Ausführungen im Erlaß AÖFV 75/1994 erfuhren durch diese Anfragebeantwortung keine Änderung.
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner in der genannten Anfragebeantwortung zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht grundsätzlich fest, sieht ...