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SWK 7, 1. März 1999, Seite R 022

Besteuerungsverfahren

Eine Versetzung in den „Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf im Besteuerungsverfahren selbst geltende Verfahrensgrundsätze. - (§ 75 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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