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SWK 7, 1. März 1999, Seite R 22
Besteuerungsverfahren
•Eine Versetzung in den „Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf im Besteuerungsverfahren selbst geltende Verfahrensgrundsätze. - (§ 75 FinStrG), (Abweisung)
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