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Förster: Beförderung durch Arbeitgeber
•Führt die Fahrt eines Försters zwischen der Wohnung und dem Revier durch ein Gebiet, das zu bewirtschaften ist bzw. kann sich eine entsprechende Situation ergeben, beruflich tätig zu werden, befindet er sich bereits während der Fahrt im beruflichen Einsatz, solcherart stellt aber weder die Beförderung durch den Arbeitgeber auf derartigen Fahrten noch die Überlassung eines Arbeitgeberfahrzeuges für derartige Fahrten einen Vorteil aus dem Dienstnehmerverhältnis dar. - (§ 26 Z 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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