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SWK 7, 1. März 1999, Seite S 193

Keine Sanierung von Folgebescheiden

(A. B.) - Wurde, gestützt auf den Verfahrenstitel gemäß § 295 Abs. 1 BAO, ein neuer Einkommensteuerbescheid erlassen, obwohl der entsprechende Grundlagenbescheid (ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) nicht wirksam ergangen ist, ist die Berufungsentscheidung, mit der über eine Berufung gegen diesen Einkommensteuerbescheid abgesprochen wurde, selbst dann rechtswidrig und vom VwGH wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufzuheben, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz noch vor dem Ergehen dieser Entscheidung einen inhaltlich gleichlautenden Grundlagenbescheid wirksam erlassen, d. h. nachgeholt hat. Der seinerzeitige Mangel des Folgebescheides, nämlich die unzulässige Ableitung von einem Grundlagenbescheid, wurde dadurch nicht geheilt. Der bekämpfte Einkommensteuerbescheid hätte aufgehoben werden müssen. (Erkenntnis des )

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