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SWK 7, 1. März 1999, Seite S 187

Reform der Wettgebühren nach dem GebG

Vorschlag für eine Neugestaltung

Mag. Dr. Christian Widhalm und Dr. Franz Wohlfahrt

Die Steuerreformkommission hat in ihrem Bericht an den Bundesminister für Finanzen mit überzeugenden Argumenten eine Totalreform der Rechtsgebühren empfohlen. Die Rechtsgeschäftsgebühren sollen teils ersatzlos gestrichen und teils aufkommensneutral durch neue zeitgemäße Verkehrsteuern ersetzt werden. Im folgenden wird ausgehend von den bisherigen gebührenrechtlichen Regelungen ein Vorschlag für die Ausgestaltung einer Glücksspielsteuer für Totalisateur- und Buchmacherwetten dargestellt.

I. Einführung

Neben der Schaffung einer Kreditsteuer hat die Steuerreformkommission an die Einführung einer Glücksspielsteuer als Ersatzsteuer für die bisherigen Rechtsgeschäftsgebühren gedacht. Die neue Glücksspielsteuer soll aus dem Kreis der bisher erfaßten Tatbestände des § 33 TP 17 Abs. 1 GebG neben den privaten Ausspielungen (Z 7) und den Einsatzgebühren für Lotto, Toto, Brief- und Rubbellose etc. (Z 8) auch die Buchmacher- und Totalisateurwetten (Z 6) erfassen. Der Ertrag aus den genannten Rechtsgeschäftsgebühren wurde im Bericht der Steuerreformkommission mit insgesamt rd. 2.200 Mio. S angegeben. Nach unserem Informationsstand entfallen davon etwa 100 Mio. S auf Buchmacher- und Totalisateurwetten ...

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