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SWK 7, 1. März 1999, Seite K 006

Bewertung - Denkmalschutz

Denkmalschutz (§ 28 BewG)

Ein unter Denkmalschutz gestelltes Einfamilienhaus ist nach § 28 BewG mit dem um 30% gekürzten Einheitswert anzusetzen, auch wenn es Wohnzwecken dient und nicht vermietet wird, wenn die durchschnittlichen Erhaltungskosten die erzielbaren Mieten (bei Annahme einer Fremdvermietung) übersteigen ().

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