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Einkommensteuer - Scheinrechnungen
Scheinrechnungen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Provisionszahlungen aufgrund von Scheinrechnungen sind nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen ().
Anmerkung: Der Beschwerdeführer hat so wie viele andere Reinigungsunternehmer jahrelang Provisionszahlungen aufgrund von Scheinrechnungen abgesetzt. Die Finanzverwaltung ist auf diesen Umstand gekommen, weil der Rechnungsaussteller schwer geisteskrank war und der Finanz gegenüber bereitwilligst aussagte, daß er jahrelang vom Ausstellen der Scheinrechnungen sehr gut gelebt hatte.