Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 1999, Seite K 003

Einkommensteuer - Scheinrechnungen

Scheinrechnungen (§ 4 Abs. 4 EStG)

Provisionszahlungen aufgrund von Scheinrechnungen sind nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen ().

Anmerkung: Der Beschwerdeführer hat so wie viele andere Reinigungsunternehmer jahrelang Provisionszahlungen aufgrund von Scheinrechnungen abgesetzt. Die Finanzverwaltung ist auf diesen Umstand gekommen, weil der Rechnungsaussteller schwer geisteskrank war und der Finanz gegenüber bereitwilligst aussagte, daß er jahrelang vom Ausstellen der Scheinrechnungen sehr gut gelebt hatte.

Daten werden geladen...