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SWK 7, 1. März 1999, Seite T 49

Gewinnfeststellung ade ­ Wiederaufnahmsgründe passé-Artikel des Steuerinsiders

Entfall der gesonderten Feststellung von Einkünften ab 1997

Steuerinsider

Durch das Abgabenänderungsgesetz 1997 (s. SWK-Heft 33/1997, Seite T 151) ist die gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 187 BAO ab der Veranlagung 1997 weggefallen. Als Auslöser dafür zeichnet eine Novellierung des § 55 BAO verantwortlich, welche eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter bewirkt hat, die gemäß § 323 Abs. 5 BAO mit in Kraft getreten ist. Diese Neuregelung wirkt sich natürlich auch auf ein abgabenbehördliches Betriebsprüfungsverfahren aus und kann leicht chaotische Zustände sowie eine Benachteiligung des Steuerpflichtigen heraufbeschwören.

Allein ist ein goldener Stein

Solange eine natürliche Person nur ein einziges Unternehmen betreibt, dessen Standort sich außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde befindet, besteht zum Klagen kein Anlaß. Der Unterschied zur alten Rechtslage besteht darin, daß die gesonderte Feststellung der Einkünfte entfällt und statt des Wohnsitzfinanzamtes nunmehr das Betriebsfinanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer erledigt. Der Unternehmer Sigismund Angaserer verdient seine Brötchen als Kraftfahrzeughändler im schönen Gloggnitz und lebt mit seiner Familie ein paar Autobahnminuten von seinem Betrieb entfernt in Wr. Neustadt. Nach der alten Rechtslage, also b...

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