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Finanzstrafverfahren: Selbstanzeige
•Nicht allein die gänzliche Entdeckung der Tat hindert die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, vielmehr reicht hiefür bereits eine bloß teilweise Entdeckung der Tat aus. - (§ 29 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)
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