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GreESt: Erwerbsvorgänge
•Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH löst jeder Erwerbsvorgang selbständig die Grunderwerbsteuerpflicht aus; demnach stellt eine Anteilsvereinigung und nachfolgende Verschmelzung je einen gesondert zu beurteilenden Erwerbsvorgang dar. - (§ 1 Abs. 3 GrEStG 1955), (Abweisung)
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