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Verfahren: Wiederaufnahme
•Sind im Zeitpunkt der Erlassung der Eingangsabgabenbescheide alle maßgeblichen Umstände bekannt, ist das Tatbestandsmerkmal der „neuen Tatsachen" und somit die Voraussetzung einer Wiederaufnahme des Verfahrens von vornherein nicht gegeben. - (§ 303 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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