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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 71

Gesellschaftsteuer: Vorschreibung

Bei der Vorschreibung einer Gesellschaftsteuer ist als freiwillige Leistung jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft zu verstehen, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird, wobei ein „realpolitischer Zwang" die Freiwilligkeit nicht ausschließt. - (§ 2 Z 3 lit. b KVG i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993), (Abweisung)

(-0305)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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