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Gesellschaftsteuer: Vorschreibung
•Bei der Vorschreibung einer Gesellschaftsteuer ist als freiwillige Leistung jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft zu verstehen, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird und zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird, wobei ein „realpolitischer Zwang" die Freiwilligkeit nicht ausschließt. - (§ 2 Z 3 lit. b KVG i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993), (Abweisung)
(-0305)