Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AnliegerleistungsG Sbg.
•Was als Bauplatz i. S. d. § 11 Abs. 1 Anliegerleistungsgesetzes zu verstehen ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung aus den Vorschriften des Bebauungsgrundlagengesetzes; demnach kann ein Bauplatz auch aus mehreren Grundstücken bestehen. - (§ 11 Abs. 1 Salzburger Anliegerleistungsgesetz, LGBl. Nr. 77/1976), (Abweisung)
()