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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 70

Fremdenverkehrsabgabe Stmk.

Die Frage des ordentlichen Wohnsitzes oder Hauptwohnsitzes spielt bei der Abgabenerhebung nach dem Steiermärkischen Fremdenverkehrsabgabengesetz 1980 keine Rolle. - (§ 9a Steiermärkisches Fremdenverkehrsabgabegesetz, LGBl. Nr. 54/1980), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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