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Außergewöhnliche Belastung
•Ausgaben, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, sind nicht als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. - (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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