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Lustbarkeitsabgabe Linz
•Die Lustbarkeitsverordnung der Stadt Linz definiert als Lustbarkeiten solche Veranstaltungen, welche geeignet sind, die Besucher bzw. Benützer zu unterhalten und zu ergötzen; hiezu zählen insbesondere Tanzbelustigungen. - (§ 1 Abs. 2 Lustbarkeitsabgabenverordnung der Stadt Linz), (Abweisung)
(2 Erk., , 98/15/0031)