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Bewertung: Grundstücke
•Auf den Willen des Eigentümers, Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln, kommt es nicht an, wenn diese Absicht in der Verkehrsanschauung keine Deckung findet. - (§ 2 Abs. 1 BewG i. d. F. vor Novelle BGBl. Nr. 818/1993), (Abweisung)
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