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Die Individualpauschalierung - ein multiples Steuersparmodell?
Verwaltungsvereinfachung kann zu beachtlicher Steuerersparnis führen
Mit den Verordnungen BGBl. Nr. 227/1999, 228/1999, 229/1999 und 230/1999 vom 6. bzw. wurden Pauschalierungen für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, für den Lebensmittel- und Einzelhandel, für Drogisten sowie die sog. Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern eingeführt.
An einem einfachen Beispiel sei gezeigt, wie die Individualpauschalierung, eine Maßnahme, die zu einer durchaus wünschenswerten Verwaltungsvereinfachung führt, auch eine nicht unbeträchtliche Steuerersparnis bringen kann. Interessant kann vor allem die Ermittlung des durchschnittlichen Prozentsatzes der Betriebsausgaben sein.
Ein § 4-Abs. 3-Ermittler, welcher in den Jahren 1997 bis 2002 jeweils Betriebseinnahmen von 1.000.000 S erzielt, hat in den Jahren 1997 und 1998 jeweils Betriebsausgaben von 500.000 S, sodaß in diesen beiden Jahren ein Gewinn von jeweils 500.000 S anfällt.
In den Jahren 1999 bis 2002 würden jeweils auch 500.000 S an Betriebsausgaben anfallen. Da der Unternehmer jedoch plant, ab dem Jahr 2000 von der Möglichkeit der Individualpauschalierung Gebrauch zu machen, leistet er die erst in den Jahren 2000 bis 2002 anfallenden Betriebsausgaben von insgesamt 1.500.000 S bereits im Jahre 1999, sodaß in diesem Jahr insgesamt Bet...