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Umsatzsteuer - Vermittlung von Versicherungs- oder Bausparverträgen
Vermittlung von Versicherungs-oder Bausparverträgen (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG)
Steuerfreie Umsätze führt auch der aus, der nur mittelbar an der Vermittlung eines Versicherungs-oder Bausparvertrages mitwirkt. Dafür kann es genügen, daß der Versicherungs-oder Bausparkassenvertreter durch Betreuung, Überwachung oder Schulung von nachgeordneten selbständigen Vermittlern sowie durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots mittelbar auf den Kunden einwirken kann (BFH , V R 62/97 in BB 1999, 1419).