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Körperschaftsteuer - Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft (§ 1 KStG)
Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung einer ausländischen (rumänischen) Kapitalgesellschaft kann sich in der Wohnung ihres Geschäftsführers oder in Baucontainern befinden. Da die Gesellschaft nach den Feststellungen der Finanz in Rumänien keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet hat, sondern nur mit deutschen Baufirmen Werkverträge abgeschlossen hat, konnte der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung nur in Deutschland sein; damit war die unbeschränkte Steuerpflicht anzunehmen (BFH , I R 138/97 in BB 1999, 1416).