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SWK 4, 1. Februar 1999, Seite 001
Musterformular E 1 (Seite 3)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betrag in S | ||||||||
Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen (zB
Gewerkschaftsbeitrag), die nicht bereits vom Arbeitgeber abgezogen wurden
[15] | [279] | - 2.500 | 18 | |||||
Pflichtbeiträge auf Grund
einer geringfügigen Beschäftigung, die vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt
wurden | [274] | 19 | ||||||
Werbungskosten, die Ihr
Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, sowie besondere
Werbungskostenpauschbeträge. Eine Eintragung ist nur erforderlich, wenn
die Werbungskosten 1800 S übersteigen. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag einzusetzen und eine Aufgliederung anzuschließen. [16] | [277] | - 1.800 | 20 | |||||
4 b. | Ich habe
auch erhalten (die Beilage eines Lohnzettels sowie die Angabe
eines Betrages sind nicht erforderlich) | 21 | ||||||
O Vorübergehende Bezüge aus einer gesetzlichen
Krankenversicherung (Krankengeld) O Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen | ||||||||
4 c. | Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuerpflichtig
... |