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ÖBA 9, September 2022, Seite 625

Finale EBA-Leitlinien zum Vergleich der Vergütungspraktiken, zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und zu genehmigten höheren Quoten veröffentlicht (EBA/GL/2022/06)

Die am veröffentlichten Leitlinien aktualisieren die bestehenden Leitlinien für den Vergütungsvergleich aus dem Jahr 2014, um zusätzliche Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD5) zu reflektieren. Ferner werden Bestimmungen zur Harmonisierung des Vergleichs von Genehmigungen der Anteilseigner für die Verwendung höherer Quoten als 100% zwischen variabler und fixer Vergütung nach Art. 94 CRD eingeführt.

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den Leitlinien für den Vergütungsvergleich (EBA/GL/2014/08) können folgendermaßen zusammengefasst werden:

Vergütung

Die zuständigen nationalen Behörden haben grundsätzlich Daten zur Vergütung von den jeweils größten Instituten (auf Basis der Bilanzsumme) in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erheben, wobei eine Deckung in der Höhe von mindestens 60% der Bilanzsumme des Bankensystems des jeweiligen Mitgliedstaats zu erreichen ist. Sollte dieser 60%-Deckungsgrad nicht erreicht werden können, so sind die Daten von bis zu 20 der größten heimischen Institute zu erheben, wobei eine Ausnahme für jene Banken ergänzt wird, deren Daten bereits an die für die konsolidierte Aufsicht zuständige Behörde gemeldet werden. Die ausgewählten Institu...

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